Der Pächterwechsel
Wer einen neuen Garten bei uns pachten möchte oder wer den eigenen Garten abgeben möchte fragt sich oft - wie läuft das jetzt eigentlich ab?
Auf dieser Seite wollen wir sowohl zukünftigen, als auch unseren aktuellen Mitgliedern eine Übersicht über den Ablauf beim Pächterwechsel geben.
Als Mitglied bei uns im Kleingartenverein hast Du die Möglichkeit einen Garten zu pachten.
Ein Mitglied im Verein zu sein hat tolle Vorteile, bringt aber auch Pflichten mit sich. So wirst Du Teil unserer tollen Gemeinschaft, die auf jeder Feier weiter zusammenwächst. Du musst aber auch bei unserer Gemeinschaftsarbeit mitmachen. So trägst Du unter anderem mit dazu bei, dass unsere Anlage in einem guten Zustand gehalten wird.
Aber was passiert nun bei einem Pächterwechsel?
Als Erstes muss sich ein Mitglied dazu entscheiden, seinen oder ihren Garten abzugeben. Dies meldet das Mitglied beim Vorstand an, denn der Vorsand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und die Vergabe der Parzellen.
Die Wertermittlung
Sobald der Wunsch den Garten abzugeben bekannt ist, wird der Vorstand eine Wertermittlung des Gartens veranlassen. Dazu werden vom Kreisverband ausgebildete Fachberater:innen beauftragt, die Parzelle gründlich zu begutachten. Dabei wird u.a. festgestellt, welche Bäume, Sträucher und Nutzpflanzen auf der Parzelle sind. Dazu wird natürlich auch der allgemeine Zustand, die Laube und einiges mehr bewertet.
Am Ende der Wertermittlung werden die einzelnen Punkte der Ermittlung von den Fachberater:innen zusammengerechnet. Diese Summe ist dann ausschlaggebend als "Kaufpreis" für den Garten.
Der "Kaufpreis"
Natürlich darf das scheidende Mitglied das eigene "Hab und Gut" zu einem angemessenen Preis mit veräußern.
Der Kaufpreis setzt sich also aus der Wertermittlung und dem festgelegten Preis für das Hab und Gut zusammen.
Der Vorstand achtet hier aber darauf, dass es für beide Seiten (scheidenden Pächter/in und neuen Pächter/in) fair bleibt.
Gerade während der Corona-Krise wurden Gärten teilweise für horrende Summen weitergegeben. Dies resultierte mehr aus Nachfrage und Angebot, als aus den tatsächlichen Werten der Gärten.
Wir, der Vorstand, sind aber der Meinung, dass jeder sich sein Stück Glück bei uns leisten können sollte. Daher sollte der Betrag für das eigene Hab und Gut realistisch sein.
Für das scheidende Mitglied steht nun der Preis fest, für den er oder sie den Garten veräußern kann.
Der neue Pächter, die neue Pächterin, neue Pächter:in
Eine/n passenden Pächter:in sucht der Vorstand aus der Warteliste aus. Der Garten wird chronologisch den Anwärter:innen angeboten.
Anwärter:innen auf einen neuen Garten haben sich in der Vergangenheit entweder persönlich bei unserem Vorstand gemeldet oder haben über unsere Warteliste Kontakt zu uns aufgenommen.
Wenn ein passende/r Pächter:in für die Parzelle gefunden wurde, wird zusammen mit dem alten Mitglied ein Termin für den "Papierkram" ausgemacht.
Übergabe und "Papierkram"
Bei diesem Termin wird die Übergabe des Gartens, die Aufnahme in den Verein und einige rechtliche Dinge besprochen und beschlossen.
Bei Neuaufnahme in unseren Verein wird eine Aufnahmegebühr fällig. Die Höhe ist in unserer Abgabenordnung einzusehen.
Wenn der Vorgang abschließend mit einem Handschlag und der Schlüsselübergabe besiegelt ist, kann der neue Gärtner oder die neue Gärtnerin ihr kleines Paradies beziehen.
Bei Fragen rund um den Garten oder den Verein helfen Dir Deine neuen Gartennachbarn, unsere Obmänner oder der Vorstand gerne weiter.
Lust auf einen eigenen Garten bekommen?